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Novelle des Insolvenzrechts

Bode: Konzentration der Insolvenzgerichte stärkt Kompetenz

Hannover, 15.03.2011

Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode sprach sich für eine Konzentration der Insolvenzgerichte bei Unternehmensinsolvenzverfahren auf einen Standort pro Landgerichtsbezirk aus: „Wenn in Zukunft 11 Gerichte in Niedersachsen mehr Praxis beim Umgang mit dem Unternehmensinsolvenzverfahren aufbauen können, stärkt das die Sanierungskompetenz der Gerichte und hilft damit dem Standort Niedersachsen."

„Eine größere Routine der Gerichte bei der Bearbeitung von komplexen Unternehmensinsolvenzen ist absolut erforderlich. Insofern ist eine Zuständigkeitskonzentration auch richtig. Daher kann ich das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger vorgeschlagene Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen nur begrüßen", so Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode. „Eine Aufgabe von Insolvenzgerichtsstandorten ist dabei jedoch nicht erforderlich. Die Lösung hierzu ist eine getrennte Betrachtung von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzverfahren. Nur bei letzteren ist die Verortung in der Fläche sachgerecht."

Es sei nicht ersichtlich, warum sich - wie bisher - 33 Gerichte in Niedersachsen um die sehr komplexen rechtlichen Vorgaben bei der Restrukturierung von Unternehmen kümmerten. Bode: „Niedersachsen hat derzeit die höchste Anzahl von Insolvenzgerichten bundesweit. Einige dieser Gerichte bearbeiten zurzeit nur äußerst wenige Unternehmensinsolvenzen und können naturgemäß nur wenig Erfahrung bei der Sanierung aufbauen. Gerade in jüngster Zeit sind die Anforderungen auch an die Richter bei der Begleitung von Unternehmensfortführungen enorm gestiegen. Das hängt vor allem mit dem Paradigmenwechsel im Insolvenzrecht zusammen. Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist heute nicht mehr die Unternehmensabwicklung, sondern dessen Sanierung. So wie wir heute eine professionelle Insolvenzverwaltung erwarten, müssen wir uns auch seitens des Landes Gedanken darüber machen, wie wir eine exzellente Behandlung von Unternehmensinsolvenzen seitens der Gerichte sicherstellen."

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr



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