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Wenn es eng wird

Im Zuge von Basel II üben die Banken immer häufiger Druck auf ihre Schuldner aus, damit diese ihren Managementpflichten – etwa mit einem transparenten Debitorenmanagement – auch wirklich nachkommen.

Die Details der geänderten Kreditvergaberichtlinien ("Basel II") seiner Hausbank waren für Günter U., Eigentümer eines Mittelbetriebes, kein Geheimnis – dachte er zumindest. Umso größer war seine Verwunderung, als er ein Schreiben des Kreditinstitutes erhielt, in dem er um die Beantwortung einer ganzen Reihe von Fragen im Zusammenhang mit seinem so genannten "Debitorenmanagement", also der Vorgehensweise bei der Behandlung seiner Außenstände, gebeten wurde.

So will die Bank wissen, wie die Zahlungsbedingungen des Betriebes lauten, auf welche externen Informationsquellen U. zur Beurteilung der Bonität seiner Kunden zurückgreift – und welche weiteren Maßnahmen er getroffen hat, um seine Außenstände möglichst niedrig zu halten. Darüber hinaus wird in diesem Schreiben eine aktuelle Debitorenaufstellung angemahnt und gleichzeitig daran erinnert, dass die letzte Aufstellung bereits mehr als ein Jahr zurückliegt. Als Grundlage dieser Forderungen bezieht sich die Bank auf einen mit U. bereits vor Jahren geschlossenen Zessionsvertrag. Durch eine Aktualisierung der erwähnten Kreditvergaberichtlinien besitzt die Bank als Kreditgeber von U. "zusätzlichen konkreten Informationsbedarf".

Außenstände abtreten

U. sah sich daraufhin seine Kreditunterlagen näher an und stellte fest: Diesen Zessionsvertrag gibt es tatsächlich. Darin hat sich U. verpflichtet, einen Teil seiner Außenstände an die Bank abzutreten. Übersehen hat er dabei aber offensichtlich den Teil des Vertrages, in dem er sich verpflichtet, zwei Mal im Jahr eine jeweils aktualisierte Aufstellung seiner Forderungen der Bank zur Verfügung zu stellen.

Dieser Verpflichtung ist U. bisher mit Ausnahme der entsprechenden Aufstellung zum Zeitpunkt der damaligen Kreditvergabe nicht nachgekommen. Da das Kreditinstitut seinerseits ebenfalls nicht nachgefragt hat, geriet die Angelegenheit für U. in Vergessenheit.

Dies dürfte sich ab sofort allerdings ändern. Das umfangreiche Schreiben der Bank lässt nämlich keinen Zweifel daran, dass von U. kurzfristig ein professionelles Debitorenmanagement verlangt wird. Dieses Debitorenmanagement wird als Teil seiner unternehmerischen Verantwortung gesehen, die wiederum als wichtiger Faktor für sein betriebliches Rating und damit für seine Kreditwürdigkeit gilt.

Durch die Vielzahl weiterer Anforderungen, die Bankinstitute vor allem durch die "Basel II"- Regeln mittlerweile an ihre Kunden stellen, hat U. das Debitorenmanagement und den damit verbundenen Umgang mit Außenständen vernachlässigt. Um sein Rating nun aber zumindest zu stabilisieren, wird er sich mit diesem Thema also sorgfältig auseinandersetzen müssen. Das sollte aber nicht nur auf mehr oder weniger sanften Druck seines Kreditgebers erfolgen, sondern vor allem aus wohlverstandenem Eigennutz.

Immerhin kann ein sorgfältiges und gut durchdachtes Debitorenmanagement vor allem die Liquiditätslage und damit die allgemeine Finanzsituation des Betriebes verbessern helfen.

Check-Liste: Was Sie beim Debitorenmanagement beachten sollten

  • Die Behandlung von Außenständen in der Form eines auf die Belange des jeweiligen Betriebes zugeschnittenen Debitorenmanagements kann als Teil der Kreditbeurteilung, des Ratings, Einfluss auf die Kreditkonditionen haben. Unternehmer sollten sich daher sorgfältig mit diesem Thema auseinandersetzen.
  • Darüber hinaus ist natürlich wichtig, in welchem Umfang ein professionelles Debitorenmanagement Einfluss auf die jeweiligen Kreditkonditionen hat. Auch dieser Punkt sollte in einem Gespräch möglichst eindeutig geklärt werden.
  • Bei Forderungszessionen, also bei Abtretungen von Außenständen an die Bank als Kreditsicherheit, sollten die seitens des Unternehmers damit verbundenen Verpflichtungen wie etwa der regelmäßigen Aktualisierung und Bankinformation dieser Forderungen ernst genommen werden. Immerhin sind sie Teil des mit dem Kreditgeber geschlossenen Sicherheitenvertrages.
  • Geprüft werden sollte außerdem eine mögliche externe Hilfe durch Inkassounternehmen. Das Für und Wider einer solchen Lösung bedarf auch hier, weil es sich vor dem Hintergrund der Unternehmer-Kunde-Beziehung um einen sensiblen Bereich handelt, einer sehr sorgfältigen Überprüfung.

Transparenz schaffen

Nach einer ersten Prüfung mit Hilfe seines Steuerberaters wird U. schnell deutlich, dass er hierzu noch einige Arbeit zu leisten hat. Bei einem Großteil seiner Kunden war es bisher nämlich nicht üblich, die sprichwörtlichen "Daumenschrauben" anzuziehen, wenn erste Anzeichen auf mögliche Zahlungsprobleme erkennbar wurden. Demzufolge gibt es bisher auch keinerlei Detailinformationen zum Beispiel darüber, in welchem Umfang Außenstände bestehen, deren Fälligkeitstermine längst überschritten sind.

Offenbar ist die Höhe dieser Außenstände noch nicht besorgniserregend, so rechtfertigt sich U. zumindest sich selbst gegenüber, da dies nach seiner Aussage "sonst längst Konsequenzen" für seine betriebliche Liquiditätssituation gehabt hätte. Eine gewisse Unsicherheit, dies räumt er jedoch freimütig ein, hat sich nun, nicht zuletzt durch das Schreiben seiner Hausbank, eingeschlichen. U. hat mittlerweile um ein Gespräch mit seiner Hausbank gebeten, um die Einzelheiten einer diesbezüglichen Verbesserung seiner Unternehmensführung zu bereden.

Dazu bietet das Kreditinstitut im so genannten "Electronic Banking" übrigens auch eine entsprechende technische Unterstützung an. Die entsprechenden Datenverarbeitungsprogramme lassen sich nach Aussage eines Bankmitarbeiters sogar problemlos in die Datentechnik des Betriebes integrieren.

aus "Creditreform – das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe Handelsblatt", Autor: Michael Vetter

 

 

 



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